AGB

Die über die Website www.shangrila-online.de angebotenen Reiseleistungen werden von der Firma SHANGRI LA Flugvermittlung Travel & Tours GBR (nachfolgend als Reisevermittler bezeichnet) vermittelt. Der Reisevermittler tritt im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB sowohl als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge oder Fährpassagen), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelunterkünfte, Mietwagen) oder Pauschalreisen auf. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Vermittlung dieser Leistungen.

1. Buchung

1.1. Buchungsaufträge können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über Online-Dienste erfolgen. Die SHANGRI LA Flugvermittlung führt die Buchungsaufträge alsbald aus, wobei die Buchungsannahme vorbehaltlich einer Verfügbarkeit und Kapazität der Veranstalter bzw. Beförderungsunternehmen und deren endgültiger Bestätigung erklärt wird.

1.2. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längstens 10 Tage ab Anmeldedatum gebunden. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Rechnung/Bestätigung zustande. Unsere vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil unserer Pflichten.

1.3. Buchungsaufträge sind als ein Vertragsangebot verbindlich. Der Vertrag zur Vermittlung eines Flugscheines, respektive einer Flugbeförderungsleistung kommt zustande, sofern die SHANGRI LA Flugvermittlung dessen Annahme schriftlich bestätigt.

2. Zahlungen

2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung überweisen Sie uns bitte die ausgewiesene Anzahlung. Die Restzahlung ist bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

2.2. Linienflugtickets, die gesonderten Bedingungen unterliegen, erfordern teilweise sofortige Zahlung und Ticketausstellung. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bedingungen.

2.3 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Vertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

3. Buchungsentgelt / Preiserhöhungen

3.1. Bei bestimmten Tarifen erheben wir eine Buchungsentgelt/Ticketentgelt (TE) pro Person, die auch im Falle einer Stornierung zu entrichten ist. Diese Gebühr ist Bestandteil des Vermittlungsentgeltes und zur Abdeckung unserer umsatzunabhängigen Kosten bestimmt.

3.2. Eine Preisänderung ist erlaubt, wenn diese die Folge einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren (TAX) ist. Eine Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse ist ebenso als Begründung zulässig.

4. Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung

4.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reiseantritt vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei SHANGRI LA Flugvermittlung innerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Wir empfehlen die Stornierung schriftlich vorzunehmen um Mißverständnisse zu vermeiden. Die Stornierung eines Linienflugtickets erfordert zudem die Rücksendung des Originalflugscheines an SHANGRI LA Flugvermittlung. Die jeweilig tarifgebundenen Stornogebühren entnehmen Sie bitte dem Rechnungsfußtext Ihrer Rechnung/Bestätigung. Bitte beachten Sie, daß die Rücktrittsgebühren bei bestimmten Tarifen bis zu 100% des Flugpreises betragen können.

4.2. Alle Rücktrittsgebühren gelten pro Person bzw. pro Flugschein. Umbuchung bzw. Namenswechsel bei Linienflugtickets ist prinzipiell nicht möglich und sind wie Stornierung und Neubuchung zu behandeln.

4.3. Gebuchte Pauschalreisen unterliegen den Storno- und Umbuchungsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

5.Haftung als Vermittler/Haftungsbeschränkung

5.1. Die SHANGRI LA Flugvermittlung ist Vermittler von Dienstleistungen zwischen den Kunden und den Fluggesellschaften bzw. Touristikunternehmen. Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger uns gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung des Reisevermittlers gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Bei den vermittelten Leistungen haften wir nicht für die Leistungserbringung durch den fremden Leistungsträger, sonder lediglich für sie ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer.

5.2. Die Versendung von Reisedokumenten erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Der Versand erfolgt auf normalem Postwege, sofern keine anders lautende Vereinbarung mit dem Buchenden getroffen wurde. Im Falle kurzfristiger Buchungen behält sich die SHANGRI LA Flugvermittlung vor, die in Folge der Zustellung per Eilboten, Kurierdienst oder im Falle der Hinterlegung erwachsenen Aufwendungen dem Buchenden zu berechnen. Bei Buchungsaufträgen ab zwei Arbeitstagen vor Flugantritt übernimmt die SHANGRI LA Flugvermittlung keine Gewähr für die rechtzeitige Bearbeitung und den rechtzeitigen Zugang des Flugscheines, es sei denn, dieses ist zuvor ausdrücklich durch die SHANGRI LA Flugvermittlung bestätigt worden.

5.3. Über die Einhaltung notwendiger Paß- und Visumerfordernissen, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente soweit über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet gegebenenfalls das Reisebüro den Fluggast. Für die Beschaffung jener Dokumente ist der Fluggast selbst verantwortlich.

6. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

6.1. Die SHANGRI LA Flugvermittlung steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen, nach besten Wissen und Gewissen vor Reiseantritt zu unterrichten. Diese Angaben erfolgen allerdings ohne Gewähr. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Die SHANGRI LA Flugvermittlung haftet nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende die SHANGRI LA Flugvermittlung mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, das die SHANGRI LA Flugvermittlung die Verzögerung zu vertreten hätte. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

7. Flugzeiten / Anschlußflüge

7.1. Soweit die SHANGRI LA Flugvermittlung Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaften. Es ist zu beachten, das auch nach Flugticketausstellung Änderungen seitens der Fluggesellschaften möglich sind. Alle Flugzeiten hat sich der Reisende spätestens 72 Stunden vor dem jeweiligen Rückflugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Es gilt ebenso zu beachten, das der Reisende sich spätestens zwei Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einfinden muß. Für Flugverspätungen und Verzögerungen, sowie Streichung einzelner Flüge seitens der Fluggesellschaften haftet die SHANGRI LA Flugvermittlung nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von SHANGRI LA Flugvermittlung zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaften ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.

7.2. Sollten zusätzlich Anschlußflüge gebucht werden, ist bei den Flugzeiten der Anschlußflüge zu beachten, das es sich bei den bei der Buchung bekannt gegebenen Flugzeiten der Reise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden könne. Bei Anschlußflügen nach der Rückkehr aus dem Urlaub ist daran zu denken, das mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muß. Die SHANGRI LA Flugvermittlung empfiehlt daher dringend , bei der Buchung von Anschlußflügen einen erheblichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit möglich sind.

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam beziehungsweise unzulässig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen oder des gesamten Reisevertrages zur Folge.

9. Datenschutz

Damit wir Ihre Buchung vornehmen können, benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Zahlungsmodalitäten. Wir stellen diese personenbezogenen Daten, soweit zur Bearbeitung Ihrer Reservierung erforderlich, dritten Dienstleistern zur Verfügung, um Ihre Buchung zu bearbeiten. Die Übertragung von sensiblen, persönlichen Daten bei der Online-Buchung ist grundsätzlich über das SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) verschlüsselt. Dritte Personen haben keine Möglichkeit Ihre Daten während der Übertragung zu lesen. Die uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertages verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Wir sichern Ihnen desweiteren zu, das die Daten nicht für Werbe- oder Marketingzwecke an Dritte weitergegeben werden.

10. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand der SHANGRI LA Flugvermittlung ist Freiberg (Sachs). Für den Fall, das der Vertragspartner von die SHANGRI LA Flugvermittlung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, daß die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzte verlegt oder ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, daß es sich bei dem Vertragspartner für die SHANGRI LA Flugvermittlung um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Freiberg (Sachs) vereinbart.